Konishi Europe GmbH Allgemeine Geschäftsbedingungen   

Stand: Juni 2016

1. Geltungsbereich
Die folgenden Allgemeinen Verkaufsbedingungen gelten für alle unsere - auch zukünftigen - Lieferungen und Leistungen ausschließlich. Entgegenstehende Einkaufsbedingungen bedürfen unserer schriftlichen Anerkennung.


2.Angebot/Vertragsschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend. In Angeboten sowie in beigefügten Unterlagen enthaltene Angaben über Größe, Farbe und andere Produkteigenschaften stellen keine Garantien oder zugesicherten Eigenschaften dar. Sie werden nur dann Beschaffenheitseigenschaften des Liefergegenstandes und Vertragsbestandteil, wenn sie in der Auftragsbestätigung aufgeführt sind.

b) Der Vertrag kommt erst durch unsere Auftragsbestätigung, auf jeden Fall jedoch mit der Ausführung der Lieferung zustande.


3. Preis/Zahlung
a) Unsere Preise gelten inklusive Mehrwertsteuer in der gesetzlichen Höhe sowie zuzüglich sonstiger Kosten und öffentlicher Abgaben, insbesondere Verpackungs- und Transportkosten und Versicherungsprämien.

b) Die Erfüllung der Kaufpreisforderung ist durch Zahlung per Paypal, Kreditkarte  oder Konishi Koi Points und bei Vorkasse durch Überweisung möglich. Nehmen wir aufgrund besonderer Vereinbarung Schecks oder Wechsel entgegen, so erfolgt dies lediglich erfüllungshalber; etwaige Scheck- oder Wechselspesen gehen zu Lasten des Käufers.

c) Die Nichteinhaltung vereinbarter Zahlungsbedingungen, nicht nur unerhebliche Zahlungsrückstände sowie eine erst nach Vertragsabschluss erkennbare Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers berechtigen uns, ausstehende Lieferungen auszusetzen und nur gegen Vorauszahlung oder Stellung von Sicherheiten auszuführen. Kommt der Käufer im Falle der Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches innerhalb angemessener Frist unserer Aufforderung, Zug um Zug gegen die Leistung, nach seiner Wahl die Gegenleistung zu bewirken oder Sicherheit zu leisten, nicht nach, können wir nach Fristablauf, nach Vorliegen der gesetzlichen Voraussetzungen im übrigen, vom Vertrag zurücktreten. Die Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches berechtigt uns ferner, soweit wir unsere Leistung bereits erbracht haben, alle unsere sonstigen Forderungen gegen den Käufer sofort fällig zu stellen.

d) Die Aufrechnung mit Gegenforderungen durch den Käufer ist ausgeschlossen, sofern die Gegenansprüche nicht rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von uns anerkannt sind.


4. Lieferung/Höhere Gewalt/Vertragsanpassung/Transport
a) Die Lieferfrist beginnt nicht vor der Einhaltung der vereinbarten Zahlungsbedingungen und der sonstigen Verpflichtungen des Käufers. Werden diese Verpflichtungen des Käufers nicht rechtzeitig erfüllt, so verlängert sich die Frist angemessen, sofern wir die Verzögerung nicht zu vertreten haben. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn dem Käufer bis zu ihrem Ablauf die Mitteilung der Versandbereitschaft zugegangen ist, es sei denn, dass sich der Versand aus von uns zu vertretenden Gründen verzögert.

b) Krieg, Aufruhr, rechtmäßige Arbeitskampfmaßnahmen, Verfügungen von hoher Hand, Energiemangel, Verkehrs- und unvermeidliche Betriebsstörungen sowie alle sonstigen Fälle höherer Gewalt (auch bei unseren Lieferanten) befreien uns für die Dauer der Störung und im Umfang ihrer Auswirkungen von der Verpflichtung zur Lieferung. Die Lieferfristen verlängern sich angemessen. Soweit diese Fälle die Durchführung des Geschäfts nachhaltig unwirtschaftlich machen, den Inhalt der Lieferung erheblich verändern oder auf unseren Betrieb erheblich einwirken, wird der Vertrag unter Beachtung von Treu und Glauben angemessen angepasst. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, steht uns das Recht zu, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten. Auf die genannten Leistungshindernisse können wir uns nur berufen und von dem Rücktrittsrecht können wir nur dann Gebrauch machen, wenn wir den Käufer auf derartige Hindernisse unverzüglich hingewiesen haben und der Rücktritt ohne schuldhaftes Zögern nach Erkenntnis der Auswirkungen der höheren Gewalt erklärt wird.

c) Wegen Verzögerung der Lieferung kann der Käufer vom Vertrag im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen nur zurücktreten, soweit diese von uns zu vertreten ist. Eine Änderung der Beweislast zum Nachteil des Käufers ist mit der vorstehenden Regelung nicht verbunden. Der Käufer ist verpflichtet, auf unser Verlangen hin innerhalb einer angemessenen Frist zu erklären, ob er wegen der Verzögerung der Lieferung vom Vertrag zurücktritt oder auf der Lieferung besteht.

d) Die Gefahr geht auf den Käufer über, sobald der Liefergegenstand in unserem Lager dem Transportunternehmen übergeben worden ist; dies gilt auch dann, wenn wir die Transportkosten tragen. Verwenden wir eigene Transportmittel, so geht die Gefahr auf den Käufer über, sobald die Ware beim Käufer von dem Transportmittel abgeladen worden ist. Für den Abschluss von Transport- oder sonstigen Versicherungen muss der Käufer Sorge tragen.


5. Haltung, Untersuchung der Koi/Fische und Gewährleistungsausschluss für Koi-Herpes-Virus-Erkrankungen
a) Beim Zusammensetzen von neuen Koi zu einem bereits im Teich vorhandenen Fischbestand ohne Quarantäne besteht die Gefahr des Ausbruches einer bakteriellen Infektion sowohl beim Alt- als auch beim Neubestand (sog. "Kreuzverkeimung"). Dies ist die Folge einer Auseinandersetzung der einzelnen Koi mit ihnen bislang unbekannten Bakterien. Je nach Wassertemperatur wird dies unterschiedliche Ausmaße annehmen können, generell gilt, je höher die Wassertemperaturen, desto geringer sind die Krankheitsprobleme und desto schneller erfolgt die Genesung.
Zudem ist zu beachten, dass in einem Altbestand KHV-
Carrierkoi vorhanden sein können, die viele Jahre ohne Krankheitsprobleme mit dem in ihnen schlummernden Koiherpesvirus gelebt haben. Beim Vermischen des Bestandes mit neuen Koi besteht jedoch die Möglichkeit, dass schlummernde Koiherpesviren ausgeschieden werden und zu einem KHV-Ausbruch bei den Koi im Teich führen. Daher unternimmt die Konishi-Koifarm nach dem Stand der Wissenschaft alles, um das Koiherpesvirus sicher aus den Koibeständen der Konishi Koifarm auszuschließen. Bei Einhaltung der vorgenannten Standards können wir keinerlei Gewährleistung im Falle von Koi-Herpes-Virus-Erkrankungen im Bestand nach dem Kauf und Einsetzen eines Konishi-Koi übernehmen."
Die gelieferten Koi/Fische sind mindestens sechs Wochen von den Wassertieren des Käufers getrennt in Quarantäne bei permanent 16 bis 24° Celsius Wassertemperatur zu halten, um die Übertragung von bei Übergabe vorhandener Krankheiten, insbesondere des Koi-Herpes-Virus (KHV), zu verhindern.

b) Der Käufer hat auf seine Kosten für (einen Zeitraum von 4 Wochen seit Übergabe der Ware) den in Ziffer 6.f) genannten Sachmängelhaftungszeitraum 2-wöchigem Abstand eine PCR (Polymerase Chain Reaction)-Untersuchung der Koi-Fische durch einen zugelassenen Tierarzt zur Feststellung von KHV vornehmen zu lassen und die Untersuchungsergebnisse zur Dokumentation aufzubewahren.

c) Der Käufer ist verpflichtet, bei einem Verkauf bzw. einer Weitergabe der Koi/Fische innerhalb des Sachmängelhaftungszeitraumes an einen Dritten, auf seine Kosten eine PCR-Untersuchung vornehmen zu lassen und die Koi/Fische erst zu übergeben, wenn die Untersuchungsergebnisse vorliegen und unbedenklich sind.

d) Sollte sich bei den tierärztlichen Untersuchungen nach Ziffer 5.b) und 5.c) eine bereits bei Übergabe der Koi/Fische an den Käufer vorhandene Erkrankung herausstellen, übernehmen wir auch die Kosten dieser tierärztlichen Untersuchung.

e) Eine Umkehr der Beweislast ist mit den vorstehenden Regelungen Ziffer 5. a) bis d) nicht verbunden.

f.) Entscheidet sich der Käufer seinen Koi für wenigstens eine weitere Wachstumssaison auf der Konishi Koi Farm oder bei der Konishi Europe GmbH in Abstatt zu belassen, geschieht dies auf Risiko des Käufers. Im Schadensfall (Krankheit, Versterben) kann von Seiten der Konishi Europe GmbH keine Haftung übernommen werden, die über die eigenübliche Sorgfalt hinausgeht.


6. Sachmängelhaftung
a) Der Käufer muss erkennbare und solche Mängel, die durch zumutbare Untersuchungen feststellbar sind, sowie Falsch- und Zuweniglieferungen innerhalb von sieben Werktagen nach der Anlieferung beim Käufer beanstanden, alle übrigen Mängel innerhalb von sieben Werktagen ab Feststellung. Wir können die Erfüllung von Sachmängelhaftungsansprüchen ablehnen, wenn uns Mängel nicht rechtzeitig angezeigt werden.

b) Bei berechtigten Beanstandungen werden wir für die betroffenen Koi/Fische Ersatzware liefern. Gelingt uns die Ersatzlieferung nicht innerhalb angemessener Fristen oder ist das Nacherfüllungsverlangen unverhältnismäßig, kann der Käufer vom Vertrag zurücktreten oder die Vergütung mindern.

c) Bei einer unerheblichen Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit bestehen keine Ansprüche auf Rücktritt wegen Sachmängel.

d) Bei Mängelrügen dürfen Zahlungen des Käufers in einem Umfang zurückgehalten werden, die in einem angemessenen Verhältnis zu den aufgetretenen Sachmängeln stehen. Der Käufer kann Zahlungen nur zurückhalten, wenn eine Mängelrüge geltend gemacht wird, über deren Berechtigung kein Zweifel bestehen kann. Erfolgte die Mängelrüge zu Unrecht, sind wir berechtigt, die uns entstandenen Aufwendungen vom Käufer ersetzt zu verlangen.

e) Rückgriffsansprüche des Käufers gem. § 478 BGB bestehen nur insoweit, als der Käufer mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlichen Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.

f) Ansprüche und Rechte wegen Sachmängel verjähren in zwölf Monaten, beginnend mit der Anlieferung der Koi/Fische bei dem Käufer, soweit nicht das Gesetz gem. § 479 BGB Abs. 1 (Rückgriffsanspruch) längere Fristen vorschreibt. Die Verjährungsfrist von zwölf Monaten gilt nicht in von uns zu vertretenden Fällen der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit eines Menschen, arglistigem Verschweigen eines Mangels, bei vorsätzlicher oder grob fahrlässiger Pflichtverletzung durch uns und soweit wir eine Garantie übernommen haben.

g) Für Schadenersatzansprüche statt der Leistung bzw. Aufwendungsersatzansprüche wegen Sachmängel gilt ergänzend Ziff. 7 (Schadenersatz). Weitergehende oder andere als die in dieser Ziff. 6 geregelten Ansprüche des Käufers gegen uns und unsere Erfüllungsgehilfen wegen eines Sachmangels sind ausgeschlossen.


7. Schadensersatz und Aufwendungsersatz
a) Sofern wir fahrlässig eine wesentliche Vertragspflicht verletzen, haften wir nur auf den Ersatz des bei Vertragsabschluss vorhersehbaren, typischen Schadens. Ferner haften wir für die fahrlässige Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit eines Menschen.

b) Wenn wir oder unsere Erfüllungsgehilfen sonstige (nicht wesentliche) Vertragspflichten oder gesetzliche Pflichten verletzen, so kann der Käufer Schadensersatz nur dann verlangen, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen. Dies gilt auch für alle Ansprüche aus Verschulden bei den Vertragsverhandlungen, aus der Verletzung von Nebenpflichten und aus unerlaubter Handlung. Haben wir den Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllt, so haften wir für unmittelbare Schäden gemäß vorstehend lit. a); für mittelbare Schäden und für Folgeschäden haften wir nur, wenn uns Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fallen, es sei denn, die Haftung beruht auf einer Garantie durch die wir auch das Risiko derartiger Schäden übernommen haben. Unsere Haftung für Vorsatz und arglistiges Handeln bleibt unberührt. Für eine grob fahrlässige Verletzung von Vertragspflichten unserer nicht leitenden Angestellten haften wir nur, wenn diese eine wesentliche Vertragspflicht betrifft, wobei die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, typischen Schaden begrenzt ist.

c) Wir haften nicht für Schäden an von der Lieferware verschiedenen Rechtsgütern des Käufers oder von Dritten, wenn diese Schäden bei Beachtung der Vereinbarungen vorstehend Ziff. 5 nicht entstanden wären.

d) Die Haftungsausschlüsse und –beschränkungen gem. vorstehend lit. a), b) und c) lassen unsere Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz oder sonstige Ansprüche aus Produzentenhaftung unberührt. Im Übrigen gelten diese Haftungsbeschlüsse und –beschränkungen nicht, wenn und soweit der Schaden durch eine bei uns bestehende Haftpflichtversicherung gedeckt ist.

e) Die vorstehenden Regelungen 7 a) bis 7 d) gelten auch für Aufwendungsersatzansprüche.


8. Eigentumsvorbehalt
a) Wir behalten uns das Eigentum an den Koi, an anderen Liefergegenständen (Vorbehaltsware) und an den beigefügten Dokumenten vor, solange uns noch Forderungen, gleich welcher Art, aus der gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehung mit dem Käufer zustehen. Bei laufender Rechnung dient dieser Eigentumsvorbehalt auch zur Sicherung unserer jeweiligen Saldo-Forderung.

b) Der Käufer ist verpflichtet, bis zur vollständigen Bezahlung der Vorbehaltsware, diese unterscheidbar von anderen Koi/Fischen zu halten. Der Käufer kann die Vorbehaltsware im ordentlichen Geschäftsgang weiter veräußern. Ein ordentlicher Geschäftsgang liegt nicht vor, wenn die Vorbehaltsware nicht unter Eigentumsvorbehalt weiterverkauft und dem Zweitkäufer nicht die Verpflichtung auferlegt wird, die gelieferten Koi/Fische unterscheidbar von anderen Koi/Fischen zu halten. Die Ermächtigung erlischt, sobald der Käufer in Zahlungsverzug gerät oder bei einer erst nach Vertragsschluss erkennbaren Gefährdung unseres Gegenleistungsanspruches durch mangelnde Leistungsfähigkeit des Käufers.
Der Käufer tritt uns bereits jetzt alle Forderungen aus dem Weiterverkauf der Vorbehaltsware samt Neben- und Sicherungsrechten in Höhe des Rechnungswertes der Vorbehaltsware ab. Die vorstehend aufgeführten Abtretungen werden hiermit von uns angenommen.
Bis zum Erlöschen der vorstehend erteilten Ermächtigung ist der Käufer auch zur Einziehung der abgetretenen Forderungen befugt. Bei Erlöschen dieser Befugnis sind wir berechtigt, die Abnehmer des Käufers von der Abtretung zu unterrichten und die Forderungen selbst einzuziehen. Bei Erlöschen der Einziehungsbefugnis hat uns der Käufer darüber hinaus alle Auskünfte zu erteilen und alle Unterlagen auszuhändigen, die zur Geltendmachung der abgetretenen Forderung benötigt werden.

c) Sicherungsübereignung bzw. -abtretung sowie Verpfändung der Vorbehaltsware bzw. der abgetretenen Forderungen sind unzulässig. Von Pfändungen oder sonstigen Eingriffen Dritter hat uns der Käufer unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen.

d) Der Käufer verwahrt die Vorbehaltsware und die Dokumente unentgeltlich für uns. Er hat sie gegen die üblichen Gefahren wie z.B. Feuer, Diebstahl und Transport zu versichern. Die aus einem Schadensfall entstehenden Forderungen gegen Versicherer und dritte Personen tritt der Käufer schon jetzt in Höhe des Rechnungswertes der betroffenen Vorbehaltsware an uns ab. Wir nehmen diese Abtretung an.

e) Übersteigt der Wert der uns zustehenden Sicherheiten unsere Forderungen insgesamt um mehr als 10 %, sind wir auf Verlangen des Käufers oder eines durch die Übersicherung beeinträchtigten Dritten insoweit zur Freigabe von Sicherheiten nach unserer Wahl verpflichtet.

9. Sonstiges
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Verkaufsbedingungen unwirksam sein, so tritt an die Stelle der unwirksamen Bestimmung eine Regelung, die dem beabsichtigten wirtschaftlichen Zweck am nächsten kommt.

b) Auf diesen Vertrag findet deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts Anwendung.

c) Soweit der Käufer Kaufmann im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches
Sondervermögen ist, ist Heilbronn/Neckar ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten.


Sitz der Gesellschaft: 74232 Abstatt
Amtsgericht Stuttgart: HRB 108900

 

Widerrufsbelehrung

Widerrufsrecht

Sie haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die Waren in Besitz genommen haben bzw. hat. Haben Sie im Rahmen einer einheitlichen Bestellung mehrere Waren bestellt, die getrennt geliefert werden, beginnt die vierzehntätige Widerrufsfrist ab dem Tag, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, die letzte Ware in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns

Konishi Europe GmbH
Fabrikstraße 9-11
74232 Abstatt
Telefonnummer: 07062/979604
Telefaxnummer: 07062/9785921
E-Mail: info@konishi-koi.com

mittels einer eindeutigen Erklärung (z.B. ein mit der Post versandter Brief, Telefax oder E-Mail) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Sie können dafür das beigefügte Muster-Widerrufsformular verwenden, dass jedoch nicht vorgeschrieben ist.

Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden.

Folgen des Widerrufs

Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrages bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir die Waren weder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie die Waren zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist.
Sie haben die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf des Vertrages unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung der Waren.
Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.

Ende der Widerrufsbelehrung